Wie das Landgericht Hamburg nun entschieden hat, sind Abmahnungen per Email nun rechtens. Sollte eine Abmahnung per Email in den SPAM Ordner landen, gilt diese als zugegangen.
Was dies nun für die Betreiber von Webseiten bedeutet, bleibt bis zu den nächsten Abmahnungsberichten unklar. Klar hingegen ist jedoch, dass man nun seinen Spam genauer unter die Lupe nehmen muss. Wir empfehlen jedoch, seine Webseite gegen Abmahnungen zu sichern.
Sorgen Sie dafür, dass Ihr Impressum korrekt ausgefüllt ist. Verzichten Sie auf ein Bild im Impressum und beschränken Sie sich nur auf Text.
Meiden Sie Google Analytics. Auch hier gab es einen Gerichtsbeschluss aufgrund der Diskussion mit den personengebundenen IP-Adressen. Als Alternative bietet sich Piwik an. Mit einem einfachen Hack speichert Piwik keine IP-Adressen.
Aktuell könnte 2010 ein interessantes Jahr zum Thema Abmahnungen werden und wir werden dieses Thema auch weiterhin verfolgen.
Der genaue Gerichtsbeschluss kann hier gefunden werden.


